Häufige Fragen zu den Mietwohnungen in Ladis
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Wie kann ich eine Wohnung anfragen oder besichtigen?
Über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch.
Besichtigungstermine vereinbaren wir individuell, auf Wunsch auch virtuell. -
Fallen Provision oder Vermittlungsgebühren an?
Nein. Wir vermieten direkt als Eigentümer, ohne Makler und ohne Provision.
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Gibt es eine Mindestmietdauer?
Wir vermieten auf fünf Jahre befristet. Das entspricht der seit 2026 geltenden Mindestbefristung für gewerbliche Vermieter. Eine längere Dauer ist nach Vereinbarung möglich.
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Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Ja, drei Bruttomonatsmieten. Wir legen sie fruchtbringend an und stellen sie nach ordnungsgemäßer Rückgabe samt Zinsen zurück, abzüglich berechtigter Gegenforderungen.
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Wie werden die Betriebskosten abgerechnet?
Als monatliches Akonto für Heizung, Warmwasser, Wasser, Müll und die Reinigung der Allgemeinflächen. Einmal jährlich rechnen wir nach tatsächlichem Verbrauch ab. Die Höhe nennen wir Ihnen bei Ihrer Anfrage.
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Gibt es eine Indexanpassung der Miete?
Ja, einmal jährlich frühestens zum 1. April, nach dem Verbraucherpreisindex des Vorjahres. Die Anpassung ist gesetzlich gedeckelt: bis drei Prozent voll, darüber nur die Hälfte.
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Sind die Wohnungen möbliert?
Alle mindestens teilmöbliert mit Design-Küche und Einbauschränken, ein Teil zusätzlich vollmöbliert. Was zur einzelnen Wohnung gehört, sagen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
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Wie wird geheizt?
Zentrale Heizungsanlage mit Fußbodenheizung, in jedem Raum separat steuerbar. HWB 40 kWh/m²a, fGEE 0,66.
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Gibt es Internet und TV in der Wohnung?
Ja. Highspeed-Internet mit WLAN und Kabel-TV sind in jeder Wohnung vorhanden und im Mietpreis enthalten.
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Gehört zu jeder Wohnung ein Stellplatz und ein Kellerabteil?
Ja, beides fix zugeteilt. Eine private E-Ladestation kann nachgerüstet werden.
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Sind Haustiere erlaubt?
Auf Anfrage und nach schriftlicher Zustimmung. Wir entscheiden individuell, nicht pauschal.
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Darf ich die Wohnung verändern oder umbauen?
Kleinere, rückbaubare Änderungen nach Absprache. Größere Umbauten brauchen unsere schriftliche Zustimmung.
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Darf die Wohnung als Zweit- oder Freizeitwohnsitz genutzt werden?
Nein. Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, so sehen es die Tiroler Regelungen zu Freizeitwohnsitzen vor.
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Wer übernimmt Reparaturen?
Die Erhaltung von Wohnung und Gebäude liegt bei uns, einschließlich Heizung und Warmwasser. Sie melden uns Schäden und tragen Verbrauchsmaterial wie Leuchtmittel sowie selbst verschuldete Schäden.
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Wie läuft die Übergabe und Rückgabe ab?
Bei Einzug erstellen wir gemeinsam ein Übergabeprotokoll mit Zustand, Einrichtung und Zählerständen. Bei Auszug erfolgt die Abnahme auf derselben Grundlage.
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Gibt es eine Hausordnung?
Ja. Sie regelt Ruhezeiten, Mülltrennung und die Gemeinschaftsflächen. Sie können sie jederzeit vorab bei uns anfordern.
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Darf der Vermieter während der Mietzeit die Wohnung betreten?
Nur nach Ankündigung und bei berechtigtem Grund, etwa Wartung, Reparatur oder Besichtigung mit Nachmietern. In Notfällen wie einem Wasserschaden auch ohne.
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An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?
Wir sind jederzeit für Sie da, per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.